Einsatzabteilung

Unsere Aufgaben sind:

  1. Brandbekämpfung: Unsere Hauptaufgabe ist die Bekämpfung von Bränden. Das umfasst das Löschen von Gebäudebränden, Waldbränden, Fahrzeugbränden usw.
  2. Technische Hilfeleistung: Zusätzlich unterstützen wir bei Verkehrsunfällen, Sturm- oder Hochwasserschäden sowie bei anderen technischen Notfällen. Wir befreien Personen aus eingeklemmten Fahrzeugen, pumpen Keller aus, entfernen umgestürzte Bäume von Straßen usw.
  3. Gefahrguteinsätze: Wir sind geschult und ausgerüstet, um bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen oder Chemikalien zu reagieren. Wir sichern die Unfallstelle, nemmen Messungen vor, um die Gefahren einzuschätzen, und ergreifen Maßnahmen zur Eindämmung und Beseitigung der Gefahr.
  4. Brandschutzerziehung und -aufklärung: Wir informieren und schulen die Bevölkerung über Brandprävention, den richtigen Umgang mit Feuer und das Verhalten im Brandfall. Wir besuchen Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen, um Kindern und Erwachsenen das nötige Wissen zu vermitteln.
  5. Unterstützung des Rettungsdienstes: Wir können den Rettungsdienst bei medizinischen Notfällen unterstützen, z.B. durch das Öffnen von Türen oder das Schaffen von Zugangswegen für Rettungsfahrzeuge.
  6. Ausbildung und Übungen: Wir werden regelmäßig ausgebildet und nehmen an Übungen teil, um ihre Fähigkeiten zu verbessern und für den Ernstfall vorbereitet zu sein.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Stadtfeuerwehr sind:

  1. die Vollendung des 16. Lebensjahres
  2. die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den Feuerwehrdienst
  3. die charakterliche Eignung
  4. die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit
  5. die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung
  6. die Bereitschaft, den Dienst unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität von in Not geratenen Personen sowie von anderen Feuerwehrangehörigen auszuüben

Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 4 SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen müssen die Zustimmung der Personensorgeberechtigten und zumindest deren Bestätigung über die gesundheitliche Eignung des Minderjährigen vorliegen. Worauf wartest du noch? Nimm Kontakt mit uns auf!